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Private Krankentagegeldversicherung

Sorgenfrei genesen bei langer Arbeitsunfähigkeit

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen Sie eine wichtige Versorgungslücke der Krankenkassen. Denn das Krankengeld der Kassen entspricht nicht Ihrem Nettoeinkommen. Halten Sie Ihren Lebensstandard auch in der Zeit aufrecht, die Ihre Genesung erfordert. Das Krankentagegeld wird ausgezahlt, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden. Vor allem für Selbständige ohne Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenkasse ist es unentbehrlich.

Vergleichen Sie gleich online die verschiedenen Policen, oder kontaktieren Sie Ihren erfahrenen Versicherungsmakler vor Ort, um eine maßgeschneiderte private Krankentagegeldversicherung zu erhalten.


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Krankentagegeldversicherung

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Verdienstausfall - Pflichtversicherte
Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 € bzw. 1.800 € netto wird über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche bezahlt ihre gesetzliche Krankenkasse etwa 1.620 € im Monat, ihr fehlen somit 381,37 €. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird dieser Verdienstausfall ersetzt – mit einem Krankentagegeld von 13 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Verdienstausfall - freiwillig Versicherter
Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 6.000 € bzw. 3.400 € netto erhält als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Woche ein Krankengeld von 2.275,72 €; ihm fehlen damit jeden Monat 1.124,28 €. Ein bei der Privaten Krankenversicherung abgeschlossene Krankentagegeld von 38 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus. Eine Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch wenn Sie eine längere Zeit arbeitsunfähig sind, erleiden Sie finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig, vorzusorgen.

Videos über Krankentagegeldversicherung

UKV




Versicherungkammer Bayern




Produkt-Know-How

Wer kann versichert werden?
Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur
von Personen abgeschlossen werden, welche auch ein Arbeitseinkommen
haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal
in Höhe des tatsächlichen Einkommmensausfalles möglich.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst
für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin
das volle Gehalt.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.
Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens
übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen,
deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.937,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld
im Verhältnis noch niedriger.
Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen
genommen wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel
angewandt.
Wie berechnet sich die Versorgungslücke?
Beispielrechnung Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte
monatliches Nettogehalt 1.800,00 € 3.400,00 €
Krankengeld (Höchstsatz*) 1.620,00 € 3.060,00 €
./. 9,95 % Rentenversicherungsbeitrag 161,19 € 304,47 €
./. 1,5 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag 24,30 € 47,43 €
./. 0,98 % Pflegeversicherungsbeitrag** 15,88 € 29,99 €
Monatliches Netto-Krankengeld 1.418,63 € 2.678,11 €
Monatliche Versorgungslücke 381,37 € 721,89 €
Absicherungsbedarf täglich (gerundet) 13,00 € 25,00 €
* 70 % des Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettoeinkommens, bei Freiwillig Versicherten ist die Basis 3.721 €
** ggf. abzügl. 1,23 % (statt 0,98 %) bei Kinderlosen.
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