Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld.
Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens
übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen,
deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.937,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld
im Verhältnis noch niedriger.
Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen
genommen wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel
angewandt. |
Wie berechnet sich die Versorgungslücke?
Beispielrechnung Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte
monatliches Nettogehalt 1.800,00 € 3.400,00 €
Krankengeld (Höchstsatz*) 1.620,00 € 3.060,00 €
./. 9,95 % Rentenversicherungsbeitrag 161,19 € 304,47 €
./. 1,5 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag 24,30 € 47,43 €
./. 0,98 % Pflegeversicherungsbeitrag** 15,88 € 29,99 €
Monatliches Netto-Krankengeld 1.418,63 € 2.678,11 €
Monatliche Versorgungslücke 381,37 € 721,89 €
Absicherungsbedarf täglich (gerundet) 13,00 € 25,00 €
* 70 % des Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettoeinkommens, bei Freiwillig Versicherten ist die Basis 3.721 €
** ggf. abzügl. 1,23 % (statt 0,98 %) bei Kinderlosen.
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