Einen Versicherungsschaden müssen Sie so rasch wie möglich der Versicherung mitteilen.
Meldet ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall zu spät, und treten dadurch weitere Schäden auf, die bei rechtzeitiger Meldung nicht entstanden wären, muss der Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten selbst tragen.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an. Wir beraten Sie gerne – in jedem Fall!