Ersetzt eine Glasversicherung im Schadensfall den Zeitwert oder den Neuwert?
Die Glasversicherung ersetzt (wie die Hausratversicherung) den Neuwert. Wenn zum Beispiel ein Cerankochfeld schon älter ist und es durch Unachtsamkeit zu Bruch geht, bekommt man von der Glasversicherung trotzdem den Neuwert ersetzt! |
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Erstattet eine Glasversicherung z.B. auch Schäden die durch eigene Unachtsamkeit entstanden sind?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs
versichert. Ein Schaden der VORSÄTZLICH verursacht wurde, ist natürlich NICHT versichert. Alle anderen Ursachen (Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit etc.) sind bei den meisten Bedingungswerken versichert. Beim Glasschaden ist wichtig, das wirklich ein Bruch / Sprung im Glas vorhanden ist: Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke. |
Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden,
großen Einzelscheiben, Spiegelfl ächen oder Vitrinen ausgestattet
sind. |
Was ist versicherbar?
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben,
Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen,
Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.
Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie
Innentürverglasungen und Duschkabinen etc. |
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
• Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
• Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
• Hohlgläser
• Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
• Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie |