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Reisekrankenversicherung

Gut vorbereitet in den Urlaub

Siegel: Goldwert Siegel: Proven Expert

Eine Reisekrankenversicherung ist sehr empfehlenswert, da die gesetzliche Krankenversicherung nur bedingt im Ausland entstehende Kosten übernimmt. Sie kommt für Behandlungskosten auf, wenn Sie medizinische Versorgung beanspruchen. 

 

Wir empfehlen gerne die „Care Holiday“: Ab 9,50 Euro jährlich gilt sie innerhalb eines Jahres für beliebig viele Reisen – Privatreisen und Geschäftsreisen – bis zu einer Dauer von 56 TagenPlanen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt oder möchten Sie aus dem Ausland nach Deutschland reisen, dann finden Sie im Bereich Auslandskrankenversicherung eine maßgeschneiderte Lösung.


Was zahlt die Reisekrankenversicherung?

 

Folgende Aufwendungen werden von einer Reisekrankenversicherung übernommen: ambulante Heilbehandlung beim Arzt, stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation, schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung, ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel, ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland sowie die Überführung bei Tod. Ohne Reisekrankenversicherung können Sie diese Leistungen teuer zu stehen kommen.


Genießen Sie die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei! Sie können eine Reisekrankenversicherung online berechnen, oder von Ihrem Wirtschaftsexperten eine Info-PDF mit unverbindlichem Angebot anfordern.



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Urlaubskrankenversicherung / Reisekrankenversicherung

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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis

Auslandsreisekrankenversicherung
Während einer Urlaubsreise auf Mallorca fällt das Kind von Frau S. hin und bricht sich den Arm. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung über die Behandlungskosten begleicht nach Einreichung ihre Auslandsreisekrankenversicherung. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen.

Videos über Urlaubskrankenversicherung / Reisekrankenversicherung

WISO Tipp - Auslandsreisekrankenversicherung




Ratgeberzentrale - Tipps zur Reisekrankenversicherung




Produkt-Know-How

Für wen sind die Versicherungen?
Für jeden, der sich vor und während einer Reise gut absichern möchte.
Know-How zum Produkt Reisekrankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Sie übernimmt Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinische Versorgung beansprucht. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden, und bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u. a. folgende Aufwendungen für vor Ort erforderliche Heilbehandlungen: ambulante Heilbehandlung beim Arzt, stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation, schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung, ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel, ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland, Überführung bei Tod. Nicht versichert sind jedoch Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen. Bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen sind nur Urlaubsreisen versichert. Neben Policen für Einzelpersonen gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien). Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. „Work & Travel“, Auslandsstudium, etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen ist, dass Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht immer mitversichert sind.
Reiseversicherung
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er nicht nur viel erleben, es kann ihm auch viel passieren. Zum gelungenen Urlaub oder Auslandsaufenthalt gehören daher einige wichtige Versicherungen.

In keinem Reisegepäck sollte die Auslandsreise-Krankenversicherung fehlen. Denn der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fährt in den meisten Fällen nicht mit in den Urlaub. Ein Auslandsreisekrankenschein gilt nur in den EU-Ländern und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Aber auch wer in diesen Ländern zum Arzt geht, wird in der Regel sofort zur Kasse gebeten. Häufig erstatten die Krankenkassen daheim dann nur einen Teil der Rechnung. Hier hilft die zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung, die auch für Privatpatienten sinnvoll sein kann, wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag kein Rücktransport im Krankheitsfall geregelt ist.
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