Eine Hundehaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sichern Sie sich gegen Schäden ab, die Ihr Tier verursachen kann. Denn im Ernstfall werden Sie in die Pflicht genommen – ob Ihr Schützling an dem Vorfall „schuld“ war oder nicht. Klassisches Beispiel ist der Unfall mit einem Radfahrer, dessen Weg der spielende Hund kreuzt. Für die dabei entstandenen Personen- und Sachschäden müssen Sie ohne Hundehaftpflichtversicherung selbst zahlen.
Sorgen Sie vor und informieren Sie sich über die verschiedenen Produkte bei Ihrem Versicherungsmakler vor Ort. Alternativ können Sie von ihm ein unverbindliches Angebot erstellen lassen oder den Hundehaftpflichtversicherung Vergleichsrechner nutzen.
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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis
Freilaufender Hund
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund
auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken
zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern
nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld
und der nötigen Behandlungskosten für die
Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf
450 € geschätzt.
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Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes
Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht
mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße.
Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere
Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den
Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall,
Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades
und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die
Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.
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Videos über Hundehalter Haftpflicht
Ulf Walter Erklärt