Klassiker
Im Winter kam der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nicht nach. Eine Passantin stürzte auf dem nicht geräumten Weg und brach sich ein Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung sowie Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 Euro geschätzt.
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Vorhersehbarer Schaden
Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und kleinere morsche Äste lagen auf dem Rasen. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und die Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 Euro geschätzt.
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Gefährliche Treppe
Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunterfiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken und eine Platzwunde am Hinterkopf zu. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Der Geschädigte machte gegenüber dem Vermieter Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 Euro geschätzt.
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Parkplatz
Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst die die Motorhaube und das Dach eines PKWs beschädigten. Der Eigentümer des Pkws forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 Euro geschätzt.
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