Für wen ist Krankenzusatzversicherung - Stationär?
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf die beste Versorgung Wert legt: Bessere Behandlung im Krankenhaus
Wer heute als gesetzlich Versicherter einmal krank wird und ins Krankenhaus muss, der erhält zwar eine ärztliche Grundversorgung, aber mehr auch nicht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur noch die Grundbedürfnisse im Krankheitsfall ab. Da wird jeder Blinddarm nach einer Fallpauschale abgerechnet. Auf die Besonderheiten eines jeden Patienten kann da keine Rücksicht genommen werden. Alternativtherapien, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bestimmte Medikamente sind häufig Zusatzleistungen, die der Kranke extra bezahlen muss. |
Was ist bei einer stationären Zusatzversicherung versichert?
Mit einer stationären Zusatzversicherung genießen Sie die freie Krankenhauswahl und werden als Privatpatient behandelt, auf Wunsch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer und schöpfen die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik aus. Darüber hinaus ist u. a. Folgendes versicherbar: Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, Vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, sowie individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus). |
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie von der Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. |
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Wird die stationäre Behandlung durch einen Unfall nötig, so greift der Versicherungsschutz auch vor Ablauf der drei Monate. |