Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen. Er wählt passende Tarife für seine Mitarbeiter aus. Die Versicherer haben verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife oder tarifliche Vergünstigungen einräumen. Als Zugangsvoraussetzung wird eine vorgegebene Quote von allen Mitarbeitern oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden diese Voraussetzungen ganz erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung geboten. Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Sie ist bei einigen Anbietern mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, damit jeder Mitarbeiter einen Versicherungsschutz erhält. Je nach Versicherungsgesellschaft ergeben sich evtl. weitere Vorgaben. So setzen einige Versicherer voraus, dass es ein Sammelinkasso bei der Firma geben kann. Andere verlangen, dass die Firma Versicherungsnehmer, und so Beitragsschuldner, ist. Auch gibt es unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen. |
Die Beiträge der BKV
Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung werden in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert, sodass die Beiträge im Vergleich zu Einzeltarifen sehr günstig sind. In Bezug auf die Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich: 1. Arbeitnehmerfinanziert, die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer – diese Variante ist für den Arbeitgeber die einfachste. Er schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen, und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten. 2. Arbeitnehmerfinanziert, und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, es tauchen keine wesentlichen Änderungen zu der ersten Variante auf. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist. 3. Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung bKV, bei der es wiederum zwei Möglichkeiten gibt. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es sich nach Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.10.2013 bei Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherungen um einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer handelt. Wer übernimmt also die Versteuerung des Beitrags? Entweder versteuert der Arbeitnehmer die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet dafür auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben. Oder der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal. |
Zusammenfassung der betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein einfach anwendbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und das Verweilen im Krankenstand gesenkt werden. Zudem kann das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden. Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen ohne bzw. mit geringer finanzieller Belastung haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten. |