Mit privaten Krankenzusatzversicherungen für den ambulanten Bereich decken Sie Leistungen ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr oder nur noch anteilsweise getragen werden. Dies gilt für die Kostenübernahme von Brillen, Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln ebenso wie für Kuren und Vorsorgeuntersuchungen. Auch alternative Heilmethoden für Behandlungen beim Heilpraktiker werden übernommen. Und fast unumgänglich ist die Zahnzusatzversicherung, da gesetzliche Krankenkassen die meisten zahnärztlichen Leistungen gestrichen haben.
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Produkt-Know-How
Für wen ist eine ambulante Zusatzversicherung?
Für jeden, der gesetzlich versichert ist und sich eine optimale Versorgung wünscht. Arzneimittel-Festbeträge
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für patentgeschützte Arzneimittel Festbeträge - soweit sie nicht einen therapeutischen Zusatznutzen beinhalten.
Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung maximale Erstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen dafür festgelegten Betrag. Verschreibt die Ärztin oder der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dieser Höchstgrenze liegt, zahlt der Versicherte die Differenz. Die Ärzte sind aber verpflichtet, den Versicherten vorab auf diese Differenzzahlung hinzuweisen. |
Was versichert eine ambulante Zusatzversicherung
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch einzelne Bausteine Leistungen versichert werden, die gesetzliche Krankenversicherungen nur teilweise oder gar nicht erstatten. U. a. sind Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel versicherbar. |