Die Krankenzusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen fängt Kosten in dem Bereich auf, den gesetzliche Krankenversicherungen am massivsten eingeschränkt haben. Sehhilfen und Brillen werden nur noch für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbehinderte Menschen bezuschusst.
Dank der Expertise unserer Experten vor Ort, erfahren Sie, welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt. So werden Ihre Kosten für Brillen und Kontaktlinsen von einer Krankenzusatzversicherung reduziert.
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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis
Sehhilfen
Herr B. hat von seinem Augenarzt erfahren, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für Sehhilfen nicht übernehmen, muss er die Rechnung privat zahlen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte er einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.
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