Vor einer lang ersehnten Urlaubsreise sollte man eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie erstattet Stornokosten, wenn Sie den Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können oder abbrechen müssen. Denn es kann immer etwas passieren: Ein Kind wird krank, ein Trauerfall tritt ein, oder Sie nehmen einen neuen Job an. Die Urlaubsfreude verpufft dann zwar, aber dank der Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie nicht auf den Stornokosten sitzen.
Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Als unabhängige Makler finden wir für Sie eine günstige Reiserücktrittsversicherung.
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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis
Schadenbeispiel Reiserücktrittsversicherung: Bauchschmerzen
Herr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach
New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug, leidet er plötzlich
unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine
Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert
werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss
er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er
eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese
übernimmt die entstandenen Stornokosten.
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Schadenbeispiel Reiseabbruchversicherung: Todesfall
Familie M. ist für einen 14-tägigen Urlaub nach Spanien
geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen
Anruf. Die Mutter von Frau M. ist plötzlich verstorben.
Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die
Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen
hatte, erstattet ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten
für die vorzeitige Rückreise.
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Produkt-Know-How
Reiserücktrittsversicherung
Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:
• Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.Bsp. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
• schwere Unfallverletzung
• unerwartete schwere Erkrankung
• Impfunverträglichkeit
• Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
• Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. |