Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich nicht nur bei Fernreisen. Ob Sie eine lange Reise machen oder nur den Transport buchen – Gepäckverlust ist immer ärgerlich. Die Versicherung leistet für den Fall, dass Ihnen Ihr Gepäck unterwegs gestohlen oder aufgrund eines Elementarereignisses beschädigt wird und Sie einen Ersatz brauchen. Eine Reisegepäckversicherung haftet auch, wenn aufgegebenes Gepäck bei einer Flugreise nicht am selben Tag wie Sie, sondern erst einen Tag, später am Reiseziel ankommt.
Kombination mit Reiseversicherungen
Eine Reisegepäckversicherung eignet sich sowohl für Urlaubs- als auch für Geschäftsreisen und ist eine gute Ergänzung zu anderen Reiseversicherungen. Sie ist weltweit in beliebiger Höhe ohne Selbstbehalt abschließbar, wobei sich die Leistungen immer auf den Zeitwert des Gepäcks beziehen. Manche Versicherungsunternehmen bieten zusätzlich zur Reisegepäckversicherung eine Gesundheits- und Reise-Assistance mit eigener Notrufzentrale.
Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Als unabhängige Makler finden wir für Sie eine günstige Reiserücktrittsversicherung.
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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis
Schadenbeispiel Reisegepäckversicherung: Diebstahl
Nach Ankunft am Flughafen in Mailand macht sich Herr
T. auf die Suche nach dem Busbahnhof. Während er
den Fahrplan studiert, reist ihm jemand den Koffer aus
der Hand. Da am Busbahnhof sehr viele Menschen
unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr den
Dieb ausfindig zu machen. Leider hatte er keine
Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss
den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
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Produkt-Know-How
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten
Sachen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen
sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen.
Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug
gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten. |