Für wen ist die Versicherung?
Aufgrund der besonderen Haftungssituation sollte jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung haben. |
Grundlage der Haftung:
§ 78 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich
oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem
Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamte
gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“
§ 839 Abs. 1 BGB: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat
er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann
in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.“
Auf Angestellte im öffentlichen Dienst, beamtenähnlich Bedienstete, Soldaten, etc. werden diese Regelungen entsprechend angewendet. |
Was ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Sach- und Personenschäden versichert, die der Versicherungsnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten fahrlässig zufügt. Die Diensthaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen und Versicherungssummen. |
Wer ist versichert?
Jede zu versichernde Person benötigt eine eigene Diensthaftpflichtdeckung entsprechend der jeweiligen Tätigkeit. Mögliche Deckungserweiterungen für Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, Verlust von Dienstschlüsseln, Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen, Dienstfahrzeug-Regress sowie für Geräte-Regress. |
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Vorsatz, Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden, Geldstrafen und Bußgelder. Die Aufzählung kann je nach gewähltem Tarifwerk abweichen. |