Der Verkehrsunfall und die Leasingbank
Herr Dr. Renz erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er
den Leasingvertrag für seinen Maserati Quattroporte
unterschrieb. Zwei Jahre später erwachte er schmerzhaft
aus diesem Traum, als ihm nachts auf der Autobahn
ein Reh begegnete, das sich dorthin verirrt hatte.
Nach der Kollision mit dem Tier schleuderte der Wagen
und prallte zwischen den Leitplanken hin und her, bis er
endlich zum Stillstand kam. Der seitens der Kaskoversicherung
beauftragte Gutachter stellte fest: wirtschaftlicher
Totalschaden. Der Versicherer erstattete einen
Zeitwert von 80.000 Euro an die Leasingbank, bei der
jedoch noch ein Restleasingwert von 100.000 Euro
steht. Die Bank fordert die Differenz bei Herrn Renz ein.
Mit einer GAP-Deckung wäre der Anspruch der Bank
vom Versicherer vollständig ausgeglichen worden.
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Auf den Hund gekommen
Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van
der Haardt und ihren Tesla Roadster angenehm sonnig.
Die Freude trübte sich drastisch, als sie einen kleinen
Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling
auftauchte. Trotz geistesgegenwärtiger
Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht
mehr verhindern. Die Kosten der Reparatur belaufen
sich auf 10.000 Euro, ein Besitzer des Hundes hat sich
nicht ausmachen lassen - und die Teilkasko zahlt keinen
Cent, da bei diesem Versicherer nur Schäden mit
Haarwild gem. dt. Jagdrecht gedeckt sind.
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Einbrecher
Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im
Urlaub. Der Bugatti Veyron ist vermeintlich sicher in der
hauseigenen Garage untergebracht. Einbrecher steigen
in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein
und entwenden diverse Wertgegenstände. Durch eine
seitliche Zugangstür brechen Sie auch in die Garage
ein. Der Spurensicherung der Polizei nach müssen Sie
versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor
zu öffnen, was jedoch beides misslang. Ihren mutmaßlichen
Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus.
Abgetretene Seitenspiegel, zertrümmerte Scheiben und
mehrere in den Lack gekratzte, unflätige Wörter summieren
sich zu einer stattlichen Gesamtschadensumme.
Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der
vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden auf.
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Vom Hänger gesprungen
Der Zahnarzt Dr. Johnson wollte mit seiner Frau deren
Bruder in Dänemark besuchen. Die Reise unternahmen
sie mit ihrem großen Wohnmobil. Um im Land etwas
unkomplizierter mobil sein zu können, nehmen sie ihren
Aston Martin „huckepack“ auf dem Anhänger mit. Auf
halber Strecke war Frau Johnson gezwungen scharf zu
bremsen, um das Auffahren auf einen einscherenden
Wagen zu verhindern. Der Aston war dummerweise nur
im Vorderbereich mit Gurten verzurrt. Durch das Bremsmanöver
„hüpfte“ dieser ein Stück nach vorne auf die
Kurbel des Anhängers. Dabei wurden einige Teile am
Unterbau des Fahrzeugs beschädigt. Die Kaskoversicherung
der Johnsons kam für den Schaden auf, da
auf eine entsprechende Deckung geachtet wurde.
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Abgestellt
Herr Weber fährt seinen Rolls-Royce Corniche nur,
wenn er Urlaub hat. Für den Alltag ist ihm der Wagen
zu schade, da kann er ihn nicht richtig genießen. Das
Fahrzeug ist daher die meiste Zeit des Jahres abgemeldet
in seiner Garage abgestellt. Durch ein heftiges
Unwetter wird in einem Jahr das Dach der Garage
teilweise abgedeckt. Teile davon stürzen auf den Wagen
und verursachen Dellen und Kratzer im Lack. Ein
Ziegel durchschlägt sogar das Verdeck. Obwohl zum
Schadenzeitpunkt keine Versicherungsbeiträge gezahlt
wurden - der Wagen war ja abgemeldet - übernimmt
Herrn Webers Versicherung des Schaden. Der kostenlosen
Ruheversicherung sei Dank.
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