Versicherungen für Beamte
Öffentlicher Dienst: ein besonderer Berufsstand
Wenn Sie in Deutschland im Öffentlichen Dienst arbeiten, genießen Sie einen Sonderstatus und brauchen spezielle Versicherungen für Beamte. Sie stehen im Dienst des Staates, der Ihnen dafür ein lebenslanges Einkommen garantiert.
Das gilt auch für Berufe mit beamtenähnlichen Dienstverhältnissen wie Richter und Soldaten. Als staatlicher Beamter mit anderen Rechten haben Sie allerdings nicht nur Vorteile. Sie müssen auch Einschränkungen Ihrer Grundrechte hinnehmen.
Welche Versicherungen brauchen Beamte?
Sie haben zum Beispiel kein Streikrecht, und schon eine scheinbar geringe Straffälligkeit kann Ihre Beamteneignung in Frage stellen. Auch die Ruhestands- und Krankenversorgung sowie die Haftung für beruflich verursachte Schäden funktionieren ganz anders als im Angestelltenverhältnis.
Zur privaten kommt noch eine Amtshaftplicht hinzu, zur Berufsunfähigkeit- die Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie beschäftigen sich nur ungern allein mit diesen Themen? Sie wollen wissen, welche Versicherungen existenziell sind? Die Wirtschaftsexperten sind Spezialisten für Versicherungen für Beamte – kontaktieren Sie uns einfach.
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Zielgruppen-Know-How
Beamtenstatus
Ein Beamter durchläuft während seiner aktiven Dienstzeit
im Normalfall drei Phasen:
Verbeamtung auf Widerruf
Der Beamte absolviert seine Ausbildung zum einfachen,
mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Er führt die
Dienstbezeichnung Anwärter bzw. Referendar im höheren
Dienst. Das Dienstverhältnis endet mit endgültigem Bestehen
bzw. endgültigem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.
Verbeamtung auf Probe
Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung wird
der Beamte bei weiterer Dienstverwendung zum Beamten
auf Probe verbeamtet. Die Probezeit dauert in der Regel
drei Jahre, kann aber auch verkürzt oder verlängert werden.
Bis 2009 konnte das Beamtenverhältnis auf Probe
auch länger als die eigentliche Probezeit andauern, da eine
Verbeamtung auf Lebenszeit erst ab dem 27. Lebensjahr
möglich war.
Verbeamtung auf Lebenszeit
Diesen Status erhält der Beamte nach Ende der Probezeit.
Ein bestimmtes Alter ist seit 2009 hierfür nicht mehr nötig.
Die Eignung für diesen Status wird durch Beurteilungsgespräche
während der Probezeit durch den Vorgesetzten
festgestellt.
Grundsätzliches bei Absicherung und Versorgung ist in jedem
dieser drei Stadien identisch, einzelne Punkte unterscheiden
sich jedoch teilweise gravierend. |
Alimentationsprinzip
Die Besoldung eines Beamten richtet sich nach dem Alimentationsprinzip.
Damit trägt der Dienstherr die Verpflichtung,
Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und
Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu
zahlen. Das Alimentationsprinzip ist auch Grund, dass Beamte
keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Anteilige
Krankheitskosten, Ruhegehalt als Pensionär, Absicherung bei
Dienstunfällen,… - der Dienstherr beteiligt sich grundsätzlich
immer, jedoch führt dies nicht unbedingt zu einer absolut
umfassenden Versorgung. Vor allem in den ersten Dienstjahren
steht es ausgesprochen schlecht um die staatliche Versorgung
eines Beamten. |
Mythos Beamtenversorgung
Viele Vorstellungen über die hervorragende Versorgung von Beamten und anderen Staatsdienern gehört ins Land der
Mythen und Legenden. Einzelne Versorgungsbereiche mögen etwas üppiger ausfallen – beruhigt zurücklehnen kann
man sich deshalb aber nicht. Beamte sind grundsätzlich mit ähnlich gearteten Problemen konfrontiert, wie der Rest der
Bevölkerung. Seit einigen Jahren versuchen auch die verschiedenen Beamtengewerkschaften und -verbände auf die
schwieriger werdende Situation hinzuweisen. Leere Kassen und populistische politische Entscheidungen in Verbindung
mit Vorurteilen machen den Staatsdienern das Leben zunehmend schwer. „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, so der
Volksmund. Auch als Beamter sollte man nicht darauf vertrauen, dass die schützende Hand des Dienstherren es schon
irgendwie richten wird. |