Die Geschäftsführerhaftpflicht oder Directors & Officers Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände bei Fehlentscheidungen. Irren ist menschlich, doch wenn ein Unternehmen Millionen verliert, werden Führungskräfte zur Zielscheibe. Sie haften persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt oder etwas vermeintlich falsch entschieden haben.
Die D&O Versicherung schützt Ihr Vermögen
Die Geschäftsführerhaftpflicht verhindert, dass Sie für berufliche Entscheidungen den privaten finanziellen Ruin befürchten müssen. Sie unterstützt Sie für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer steht.
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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis
EDV-Anlage
Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen
ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden
Erkundigungen über die Anlage, fallen erhebliche Nachbesserungen
an.
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Vertragsabschluss
Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen
Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht
zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich,
sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der
Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen
Verschuldens bei Vertragsabschluss.
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Fusion
Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von
den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch
genommen, die durch die Verschmelzung mit
einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen
Genossenschaft entstanden sind.
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Finanztransaktionen
Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied
wegen rechtswidriger Finanztransaktionen
persönlich in Regress zu nehmen.
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Gesellschaftergeschäftsführer
Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers
entsteht einer GmbH ein so großer
Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der
Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz
beim GGF.
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