Eine Betriebshaftpflichtversicherung und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Sie prüft Forderungen und lehnt unberechtigte Ansprüche ab.
Berechtigte Ansprüche reguliert sie im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt also Ihr Unternehmen vor Vermögensschäden gegenüber Dritten. Auch Ihren besten Mitarbeitern können Fehler passieren.
Absicherung gegen Schadensersatz
Und die gesetzliche Schadensersatzverpflichtung trifft Unternehmer und Angestellte gleichermaßen, wenn Personen- oder Sachschäden im betrieblichen Alltag geschehen. Mit der Produkthaftpflichtversicherung sind auch durch einzelne Mitarbeiter verursachte Schäden abgedeckt.
Welche Versicherung die beste Police für Ihr Unternehmen anbietet, kann Ihnen Ihr Fachberater vor Ort erläutern. Oder Sie fordern ein unverbindliches Angebot und Informationsunterlagen an. Unsere Experten finden für Sie Lösungen, um Ihr Vermögen mit einer Betriebshaftpflichtversicherung zu schützen.
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Schaden- & Leistungsbeispiele aus der Praxis
Unachtsamkeit
Auf einer Baustelle wird beim Abladen von Baumaterial mit einem Turmdrehkran durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung werden geltend gemacht.
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Montagefehler
Der Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Kurze Zeit danach kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der gesamte Bürotrakt brannte ab. Die Brandinspektoren der Kripo stellten Schadensursache und Verursacher eindeutig fest, die Versicherung des Elektrikers musste für den Schaden aufkommen.
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Überwachungs-/Ausführungsfehler
Ein Architekt war für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Durch Missverständnisse und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen vernachlässigt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte. Diverse umfangreiche Umbauten waren notwendig. Da hierzu mehrere Gewerke nötig waren und die am Bau beteiligten Handwerker nicht mehr verfügbar, kam es zusätzlich zu den massiven Mehrkosten zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen beim Einzug. Der Hausbesitzer beklagte Mietausfälle.
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Verkehrssicherungspflicht
Eine ältere Dame, Frau Meier, betrat morgens ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des erwarteten Kundenansturms gerade erst fertig geworden. Frau Meier rutschte auf dem glatten, frisch gewischten Marmorboden aus und brach sich den Oberschenkelhalsknochen. Die Kosten für den langen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund dauerhafter Schädigungen trug die Versicherung.
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