Für wen sind die Versicherungen?
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen
Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen. |
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers
bzw. der Versicherten.
Wer ist versichert?
• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer |
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
• Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
• Fahrer-Rechtsschutz
• Spezial-Straf-Rechtsschutz
• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
• Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz,
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor
Gerichten
Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen. |
Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts
und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.) |
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig
sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Was ist zu beachten?
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer
zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang
konkret abgenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die
sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Ver-sicherungsschutz. |